Rechtsprechung
   FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 2437/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25306
FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 2437/00 (https://dejure.org/2004,25306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2004 - 5 K 2437/00 (https://dejure.org/2004,25306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 5 K 2437/00 (https://dejure.org/2004,25306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung; Begriff der Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn; Bemessung der Grunderwerbsteuer bei nicht vorhandener oder nicht zu ermittelnder Gegenleistung; Wert der Gegenleistung bei Vereinbarung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

    Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 2437/00
    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung von Grundstücken empfängt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BStBl II 1995, 268 , und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, BFH/NV 1996, 578 m. w. N.).

    Die künftige Nutzung eines Gebäudes, das den Beschränkungen und Auflagen des Denkmalschutzes unterliegt, beeinflusst möglicherweise dessen Wert, nicht aber den Wert der Gegenleistung des Erwerbers (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 a.a.O.).

  • BFH, 06.12.1995 - II R 46/93

    Restaurierungsverpflichtung des Erbbauberechtigten

    Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 2437/00
    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung von Grundstücken empfängt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BStBl II 1995, 268 , und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, BFH/NV 1996, 578 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht